Deinen Lohn erhältst du zum 15. des Folgemonats. Fällt dieser auf ein Wochenende oder Feiertag, erhältst du deinen Lohn am nächsten Werktag.
Bitte beachte, dass bei monatsübergreifenden Einsätzen deine Lohnabrechnung jeweils pro Kalendermonat erfolgt.
Beispiel: du arbeitest auf einer Messe vom 28. Oktober bis 02. November.
Deine Arbeitstage im Oktober (28. -31.10.) werden mit der Lohnabrechnung Oktober zum 15.11. vergütet. Die in den November (01. – 02.11.) fallenden Arbeitstage, werden mit deiner nächsten Lohnabrechnung November zum 15.12. vergütet.