Gesetzlich ist eine „Kurzfristige Beschäftigung“ auf 70 Tage pro Jahr begrenzt. Arbeitest Du mehr als 70 Tage, müssen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer rückwirkend Sozialbeiträge für die bereits gearbeiteten 70 Tage zahlen. Die 70-Tage-Grenze gilt arbeitgeberübergreifend, d.h., wenn du noch weitere kurzfristige Beschäftigungen ausübst, werden die gearbeiteten Tage aller kurzfristigen Beschäftigungen zusammengezählt. Es ist daher sehr wichtig, dass du den Gesamtüberblick über deine Arbeitstage behältst und uns bei einer anderen kurzfristigen Beschäftigung immer über die dort geleisteten Arbeitstage regelmäßig informierst z.B. per Mail an buchhaltung@colorbirds.de

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