Ja – es liegt jedoch in deiner Verantwortung, eine Übersicht über die Anzahl der Tage zu haben, die du insgesamt pro Jahr kurzfristig beschäftigt warst. Im Kalenderjahr dürfen 70 Tage nicht überschritten werden – ansonsten drohen Strafen und Nachzahlungen für deine Sozialversicherungen, die du tragen musst. Außerdem musst du beachten, dass du im Monat immer nur max. einem Arbeitgeber die Lohnsteuerklasse 1 für deine Abrechnung geben darfst. Alle weiteren Arbeitgeber müssen über die Lohnsteuerklasse 6 abgerechnet werden. Auch dies liegt in deiner Verantwortung!