Ja – es liegt jedoch in deiner Verantwortung, eine Übersicht über die Anzahl der Tage zu haben, die du insgesamt pro Jahr kurzfristig beschäftigt warst. Im Kalenderjahr dürfen 70 Tage nicht überschritten werden, ansonsten drohen Strafen und Nachzahlungen für deine Sozialversicherungen, die du tragen musst. Außerdem musst du beachten, dass du im Monat immer nur maximal einem Arbeitgeber die Lohnsteuerklasse 1 für deine Abrechnung geben darfst. Alle weiteren Arbeitgeber müssen über die Lohnsteuerklasse 6 abgerechnet werden. Auch dies liegt in deiner Verantwortung!