Sofern deine Tätigkeit als colorbird deine einzige Einnahmequelle ist, kannst du die Lohnsteuerklasse 1 auf deiner Monatsabrechnung angeben.
Sofern du einen weiteren Job ausübst (der kein Minijob ist) und dort unter Lohnsteuerklasse 1 abgerechnet wirst, musst du bei colorbirds über Lohnsteuerklasse 6 laufen. Es liegt in deiner Verantwortung, auf deiner Monatsabrechnung die korrekte Lohnsteuerklasse anzugeben.
Übersicht zu allen Lohnsteuerklassen (LSK):
LSK 1: Alleinlebende
LSK 2: Alleinerziehende oder Getrennt-Lebende, die Kindergeld beziehen
LSK 3 und 5: Verheiratete (LSK 3 mit geringsten Abzügen / LSK 5 mit höchsten Abzügen)
LSK 4: Verheiratete
SLK 6: Arbeitnehmer, die bereits bei einem anderen Arbeitgeber über LSK 1 abgerechnet werden
Falls du als Student noch einen Minijob > 538 Euro hast, prüfe bitte, ob du beim Minijob-Arbeitgeber pauschal oder über eine LSK abgerechnet wirst. Im Falle einer Pauschalversteuerung, kannst du als colorbird über LSK 1 arbeiten.