Sofern deine Tätigkeit als colorbird deine einzige Einnahmequelle ist, kannst du die Lohnsteuerklasse 1 auf deiner Monatsabrechnung angeben. Sofern du einen weiteren Job ausübst (der kein Minijob ist) und dort unter Lohnsteuerklasse 1 abgerechnet wirst, musst du bei colorbirds über Lohnsteuerklasse 6 laufen. Es liegt in deiner Verantwortung, auf deiner Monatsabrechnung die korrekte Lohnsteuerklasse anzugeben.

Übersicht zu allen Lohnsteuerklassen (LSK):

LSK 1: Alleinlebende

LSK 2: Alleinerziehende oder Getrennt-Lebende, die Kindergeld beziehen

LSK 3 und 5: Verheiratete (LSK 3 mit geringsten Abzügen / LSK 5 mit höchsten Abzügen)

LSK 4: Verheiratete

SLK 6: Arbeitnehmer, die bereits bei einem anderen Arbeitgeber über LSK 1 abgerechnet werden

Falls du als Student noch einen Minijob > 450 Euro hast, prüfe bitte, ob du beim Minijob-Arbeitgeber pauschal oder über LSK abgerechnet wirst. Im Falle einer Pauschalversteuerung, kannst du als colorbird über LSK 1 arbeiten.

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